Beweislastumkehr beim einfachen Befunderhebungsfehler ?
Ein einfacher Befunderhebungsfehler kann zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden führen, wenn sich bei der gebotenen Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positive Ergebnis gezeigt hätte und sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde.
BGH, Urteil vom 13.09.2011, VI ZR 144/10
18.10.2011 von Annette Lieb, FAin für Medizinrecht
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