15.05.2012: Verlust des Vergütungsanspruchs eines Zahnarztes

Insgesamt unbrauchbar kann die Leistung eines Zahnarztes auch dadurch werden, dass dem Patient eine Weiterbehandlung wegen der Vielzahl misslungener Nachbesserungsversuche nicht mehr zumutbar ist. Das ist auch durch die Erklärung des Arztes indiziert, für den Patienten nichts mehr tun zu können.

09.05.2012: Urteil zur Bewertung von Ärzten im Internet

Nicht jede Patientenkritik im INternet muss von Ärzten klaglos hingenommen werden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem aktuellen Urteil im Fall eines Zahnarztes einem Portalbetreiber deutliche Auflagen gesetzt.

04.05.2012: Zahnreinigung nicht im Kosmetikstudio

Zahnreinigungen dürfen nur in Zahnarztpraxen durchgeführt werden

27.04.2012: BSG: Kosten für Basispflege bei Neurodermitis trägt der Patient

Neurodermitis-Patienten haben keinen Anspruch auf Kostenübernahme gegen die gesetzlichen Krankenkassen für Basispflegetherapie.

12.04.2012: Apothekenleitung - Chefvertretung auf Honorarbasis unzulässig

Apothekenleiter dürfen sich nach einem Urteil des Berufsgerichts München nur durch Angestellte vertreten lassen.

02.04.2012: Grober Behandlungsfehler

Ein Behandlungsfehler ist als grob zu bewerten, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf.

26.03.2012: Psychiatrischer Wahlarzt: Persönliche Leistungserbringung

Zur Erfüllung der Verpflichtung aus dem Wahlarztvertrag ist es erforderlich, dass der Chefarzt durch sein eigenes Tätigwerden der wahlärztlichen Behandlung sein persönliches Gepräge gibt

21.03.2012: EuGH: Musik in Zahnarztpraxen

In Arztpraxen wird mitunter (sowohl im Warte- als auch im Behandlungsraum) Musik abgespielt. In einem Verfahren, das der EuGH zu entscheiden hatte, wurde ein italienischer Zahnarzt von der italienischen Verwertungsgesellschaft SCF (vergleichbar der deutschen GEMA) zur Zahlung einer angemessen Vergütung wegen der öffentlichen Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke in Anspruch genommen.

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